Informationen zur Podologie

Was bedeutet Podologie?

Der Begriff Podologie wird aus dem Griechischen abgeleitet und bedeutet:

PODO = der Fuß und LOGIE = die Lehre

Die Podologie befasst sich mit der nichtärztlichen Heilkunde am Fuß. Die Behandlung erfolgt sowohl präventiv, rehabilitiv als auch therapeutisch.

Im Gegensatz zur kosmetischen Fußpflege, die ihren Schwerpunkt auf pflegerische und dekorative Maßnahmen beschränkt, beschäftigt sich die Podologie mit der medizinisch indizierten Fußbehandlung.

Die Zuständigkeitsbereiche eines Podologen umfasst die Bereiche:

  • Orthopädie
  • Innere Medizin (Diabetologie)
  • Dermatologie
  • Chirurgie

Sie wirkt als therapeutische Maßnahme vorbeugend (präventiv) und heilend (kurativ).

Heilmittelverordnung

Was zahlt die Krankenkasse?

Wenn Sie eine podologische Behandlung auf Rezept von Ihrem Arzt verschrieben bekommen, wird die Leistung direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Sollten Sie über keinen gültigen Befreiungsausweis verfügen, so müssen Sie sich mit 10,00 € Rezeptgebühr und für jede Behandlung mit 10 % der Behandlungskosten beteiligen.

Staatlich geprüfter Podologe

Den Titel staatlich geprüfter Podologe, darf nur führen wer eine mindestens zweijährige Ausbildung mit anschließender staatlicher Prüfung nachweisen kann. (Podologengesetz PodG 2002).